Der Rechtsbeugung geht die Sprachbeugung voraus.

Wem, außer dem Narr, billigte man zu, sich über Verhaltensweisen und Lebensverhältnisse anderer zu erheben? Es mag allenfalls gestattet sein, auf die Differenz abzuheben, die sich ehrlicherweise zur eigenen Lebenssituation und Daseinsweise ergibt, dass man selbst anders empfindet und anderen Ausdruck sucht im eigenen Leben, möglicherweise unüberbrückbar gegensätzlich.